Nutzung fremder ASIN-Nummern verletzt Markenrecht
Das Anhängen eines eigenen Produkts an eine fremde ASIN-Nummer stellt eine Irreführung über die betriebliche Herkunft der Waren dar (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2014, Az. 2a O 277/13).
ASIN-Nummern spielen eine entscheidende Rolle bei der Verwaltung von Produkten auf Amazon. Die richtige ASIN hilft nicht nur dabei, dass Produkte von Käufern leichter gefunden werden, sondern schützt auch vor Fälschungen.
Der Begriff ASIN steht für Amazon Standard Identification Number und ist für jedes zum Verkauf auf Amazon angebotene Produkt einzigartig. Amazon verwendet die ASIN zur einfachen Identifizierung und Gruppierung von Produkten, die als dasselbe Produkt gelten.
Markenrechtsverletzung durch Anhängen an fremde ASINs
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Nutzung fremder Amazon Standard Identification Numbers (ASIN) eine Markenrechtsverletzung darstellt. Dem Urteil zufolge gilt die Identifikationsnummer als geschützte Marke.
In diesem Fall bot eine Verkäuferin auf Amazon FBA Handyhüllen unter einer für sie eingetragenen Marke an. Jedem Produkt war von Amazon eine individuelle ASIN zugewiesen worden. Später stellte sie fest, dass ein Wettbewerber unter derselben ASIN auf Amazon international andere Handyhüllen anbot, die nicht der Markenware entsprachen.
Das Landgericht Düsseldorf stufte die Angebote des Wettbewerbers daraufhin als Markenrechtsverletzung ein, da sie über die betriebliche Herkunft der angebotenen Handyhüllen irreführten und den Eindruck erweckten, die Handyhüllen des Wettbewerbers stammten aus dem Betrieb des Markeninhabers (siehe auch: LG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2014, Az. 2a O 58/13).
Die Berufung gegen diese Entscheidung ist vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen I-20 U 92/14 anhängig.