Verwendung fremder ASIN-Nummer verletzt das Markenrecht

Das Anhängen eines eigenen Produkts an eine fremde ASIN-Nummer stellt eine irreführende Angabe über die betriebliche Herkunft der Ware dar (LG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2014, Az. 2a O 277/13).

ASIN-Nummern spielen eine wichtige Rolle bei der Verwaltung von Produkten bei Amazon. Die richtige ASIN hilft nicht nur, dass Produkte für Käufer einfacher zu finden sind, sondern auch beim Schutz vor Fälschungen.

Der Begriff ASIN steht für Amazon-Standard-Identifikations-Nummer und ist individuell für jedes Produkt, das auf Amazon zum Verkauf angeboten wird. Amazon nutzt die ASIN zur einfachen Identifizierung und Gruppierung von Produkten, die als das gleiche Produkt gelten.

Markenverletzung durch Anhängen an fremde ASIN

Das Landesgericht Düsseldorf hat geurteilt, dass die Nutzung fremder Amazon-Standard-Identifikations-Nummern (ASIN) eine Markenrechtsverletzung darstellt. Es handelt sich bei der Identifikations-Nummer laut Urteil um ein geschütztes Kennzeichen.

In diesem Fall bot eine Händlerin bei Amazon FBA Handyhüllen unter einer auf sie registrierten Marke an. Für jedes Produkt hatte sie von Amazon eine individuelle ASIN-Nummer zugeordnet bekommen. In der Folge stellte sie fest, dass ein Konkurrent unter derselben ASIN andere Handyhüllen bei Amazon international anbot, die nicht der Markenware entsprachen.

Das Landgericht Düsseldorf stufte in der Folge die Angebote des Konkurrenten als Markenverletzung ein, da über die betriebliche Herkunft der angebotenen Handyhüllen getäuscht und der Eindruck erweckt werde, die Handyhüllen des Konkurrenten stammten aus dem Betrieb der Markeninhaberin (so auch: LG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2014, Az. 2a O 58/13).

Die Berufung gegen ist beim OLG Düsseldorf unter dem Aktenzeichen I-20 U 92/14 anhängig.

ASIN-Nummern spielen eine wichtige Rolle bei der Verwaltung von Produkten bei Amazon. Die richtige ASIN hilft nicht nur, dass Produkte für Käufer einfacher zu finden sind, sondern auch beim Schutz vor Fälschungen.

Der Begriff ASIN steht für Amazon-Standard-Identifikations-Nummer und ist individuell für jedes Produkt, das auf Amazon zum Verkauf angeboten wird. Amazon nutzt die ASIN zur einfachen Identifizierung und Gruppierung von Produkten, die als das gleiche Produkt gelten.

Markenverletzung durch Anhängen an fremde ASIN

Das Landesgericht Düsseldorf hat geurteilt, dass die Nutzung fremder Amazon-Standard-Identifikations-Nummern (ASIN) eine Markenrechtsverletzung darstellt. Es handelt sich bei der Identifikations-Nummer laut Urteil um ein geschütztes Kennzeichen.

In diesem Fall bot eine Händlerin bei Amazon FBA Handyhüllen unter einer auf sie registrierten Marke an. Für jedes Produkt hatte sie von Amazon eine individuelle ASIN-Nummer zugeordnet bekommen. In der Folge stellte sie fest, dass ein Konkurrent unter derselben ASIN andere Handyhüllen bei Amazon international anbot, die nicht der Markenware entsprachen.

Das Landgericht Düsseldorf stufte in der Folge die Angebote des Konkurrenten als Markenverletzung ein, da über die betriebliche Herkunft der angebotenen Handyhüllen getäuscht und der Eindruck erweckt werde, die Handyhüllen des Konkurrenten stammten aus dem Betrieb der Markeninhaberin (so auch: LG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2014, Az. 2a O 58/13).

Die Berufung gegen ist beim OLG Düsseldorf unter dem Aktenzeichen I-20 U 92/14 anhängig.

ASIN-Nummern spielen eine wichtige Rolle bei der Verwaltung von Produkten bei Amazon. Die richtige ASIN hilft nicht nur, dass Produkte für Käufer einfacher zu finden sind, sondern auch beim Schutz vor Fälschungen.

Der Begriff ASIN steht für Amazon-Standard-Identifikations-Nummer und ist individuell für jedes Produkt, das auf Amazon zum Verkauf angeboten wird. Amazon nutzt die ASIN zur einfachen Identifizierung und Gruppierung von Produkten, die als das gleiche Produkt gelten.

Markenverletzung durch Anhängen an fremde ASIN

Das Landesgericht Düsseldorf hat geurteilt, dass die Nutzung fremder Amazon-Standard-Identifikations-Nummern (ASIN) eine Markenrechtsverletzung darstellt. Es handelt sich bei der Identifikations-Nummer laut Urteil um ein geschütztes Kennzeichen.

In diesem Fall bot eine Händlerin bei Amazon FBA Handyhüllen unter einer auf sie registrierten Marke an. Für jedes Produkt hatte sie von Amazon eine individuelle ASIN-Nummer zugeordnet bekommen. In der Folge stellte sie fest, dass ein Konkurrent unter derselben ASIN andere Handyhüllen bei Amazon international anbot, die nicht der Markenware entsprachen.

Das Landgericht Düsseldorf stufte in der Folge die Angebote des Konkurrenten als Markenverletzung ein, da über die betriebliche Herkunft der angebotenen Handyhüllen getäuscht und der Eindruck erweckt werde, die Handyhüllen des Konkurrenten stammten aus dem Betrieb der Markeninhaberin (so auch: LG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2014, Az. 2a O 58/13).

Die Berufung gegen ist beim OLG Düsseldorf unter dem Aktenzeichen I-20 U 92/14 anhängig.

ASIN-Nummern spielen eine wichtige Rolle bei der Verwaltung von Produkten bei Amazon. Die richtige ASIN hilft nicht nur, dass Produkte für Käufer einfacher zu finden sind, sondern auch beim Schutz vor Fälschungen.

Der Begriff ASIN steht für Amazon-Standard-Identifikations-Nummer und ist individuell für jedes Produkt, das auf Amazon zum Verkauf angeboten wird. Amazon nutzt die ASIN zur einfachen Identifizierung und Gruppierung von Produkten, die als das gleiche Produkt gelten.

Markenverletzung durch Anhängen an fremde ASIN

Das Landesgericht Düsseldorf hat geurteilt, dass die Nutzung fremder Amazon-Standard-Identifikations-Nummern (ASIN) eine Markenrechtsverletzung darstellt. Es handelt sich bei der Identifikations-Nummer laut Urteil um ein geschütztes Kennzeichen.

In diesem Fall bot eine Händlerin bei Amazon FBA Handyhüllen unter einer auf sie registrierten Marke an. Für jedes Produkt hatte sie von Amazon eine individuelle ASIN-Nummer zugeordnet bekommen. In der Folge stellte sie fest, dass ein Konkurrent unter derselben ASIN andere Handyhüllen bei Amazon international anbot, die nicht der Markenware entsprachen.

Das Landgericht Düsseldorf stufte in der Folge die Angebote des Konkurrenten als Markenverletzung ein, da über die betriebliche Herkunft der angebotenen Handyhüllen getäuscht und der Eindruck erweckt werde, die Handyhüllen des Konkurrenten stammten aus dem Betrieb der Markeninhaberin (so auch: LG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2014, Az. 2a O 58/13).

Die Berufung gegen ist beim OLG Düsseldorf unter dem Aktenzeichen I-20 U 92/14 anhängig.